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Bensheims Feste, Kultur, Wein und Blüte

Grillmöglichkeiten in Bensheim

Vergabe aller drei Grillanlagen:

Blaues Türmchen, Grillanlage Sportpark West und Wambolter Sand

Fr. Filbert, Tel. 14-214, Mail: grundstuecksverkehr@bensheim.de

Neu: Grillanlage Sportpark West
(Nähe Vereinsheim FSG, Berliner Ring)

Die nach vorn offen gehaltene Hütte verfügt über 50 fest installierte, wettergeschützte Sitzplätze. Im überdachten Bereich sind zwei Grillstellen vorhanden. Neben einer Aussenfeuerstelle sind zwei getrennte Toiletten (eine behindertengerecht) sowie ein Mehrzweckraum mit Ablagemöglichkeit und Spüle vorhanden.

Entgelt:
25,00 € pro Tag für ortsansässige Personen und Gruppen
50,00 € pro Tag für auswärtige Personen und Gruppen
Kaution: mind. 75,00 €

Zelten und Übernachten ist nicht erlaubt
Außerhalb der vorhandenen Feuerstelle darf kein Feuer entzündet werden
Stromanschluss mit max. 10 A Auslastung
Beleuchtung des Sitzplatzbereiches und der drei Nutzräume
Aufbauten (wie z.B. Stände) sind nicht gestattet
Zufahrt zum eigentlichen Grillplatzgelände ist nur zur Andienung zulässig
Parkplätze befinden sich im Bereich der Zufahrt aus Richtung Vereinsheim FSG

Benutzungsordnung


Grillanlage Wambolter Sand - (Nähe Sportplatz Schönberg)

Die nach vorn offen gehaltene Hütte verfügt über 4 Tische mit je 2 Bänken aus Holz. Auf dem Gelände stehen außerdem 2 weitere Tische und 4 Bänke. Ein Grill mit Schornstein ist vorhanden. Strom und Wasseranschluß befinden sich in der Toilette.

Entgelt:
25,00 € pro Tag für ortsansässige Personen und Gruppen
50,00 € pro Tag für auswärtige Personen und Gruppen
Kaution: mind. 75,00 €

Gruppen bis 70 Personen.
Es sind auch Personengruppen über 70 Teilnehmer erlaubt! Sollte die Teilnehmerzahl jedoch über 70 steigen, ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung einzuholen. Diese bekommt man bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Bergstraße in Heppenheim.

Beim Wambolter Sand sind Musikdarbietungen mit Verstärkeranlagen erlaubt! Dies aber nur in der Zeit zwischen 11:00 Uhr - 24:00 Uhr. Dabei darf keiner gestört werden und
die Lautsprecher sind so auszurichten, dass nur die Grillhütte und der Vorplatz beschallt werden.

Die Anzahl der Pkw die Grillgut usw. anliefern, ist beim Wambolter Sand nicht beschränkt. Die Autos dürfen zur Andienung bis an die Hütte fahren, müssen aber danach wieder auf den Parkplatz am Sportplatz fahren. Es dürfen keine Pkw während der Veranstaltung auf dem Gelände sein.

Nähere Ausführungen finden Sie in den in der Anlage beigefügten Benutzerordnungen aller Grillplätze.

Zelten und Übernachten ist nicht erlaubt
Außerhalb der vorhandenen Feuerstelle darf kein Feuer entzündet werden

Die besonders geschützten Biotopbereiche in der Umgebung des Platzes dürfen nicht betreten werden.
Aufbauten (wie z.B. Stände) sind nicht gestattet

Benutzungsordnung Grillanlage "Wambolter Sand"


Grillplatz Blaues Türmchen (Ecktürmchen)

Der Grillplatz ist offen und besitzt keinen eigenen Grill. Es gibt keinen Strom- und Wasseranschluß. Es sind Toilettenhäuschen vorhanden, zu deren Benutzung jedoch Wasser mitgebracht werden muß. Der Turm kann nicht betreten werden!

Entgelt: 15,00 € pro Tag / Kaution: 50,00 €

Zelten und Übernachten ist nicht erlaubt
Außerhalb der vorhandenen Feuerstelle darf kein Feuer entzündet werden
Musikdarbietungen mit Verstärkeranlagen sind nicht erlaubt
Aufbauten (wie z.B. Stände) sind nicht gestattet
Außer zwei Versorgungsfahrzeugen ist keine Zufahrt bzw. Parken von KFZ erlaubt
Parkmöglichkeiten sind am Parkplatz Röderweg/Friedhof vorhanden

Benutzungsordnung Grillplatz "Blaues Türmchen"

Alle Angaben ohne Gewähr, zuständig ist die Stadt Bensheim, Mailadresse siehe oben

akt. 16.4.08


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