Allgemeine Geschäftsbedingungen - Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines, Salvatorische Klausel
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit dem Internetportal www.bensheim-online.de
vertreten durch mit CMS-Studio - Christel Schmedt, Bensheim und Internetservice Markus Dorfi, Bensheim-Auerbach,
im folgenden Leistungsanbieter genannt.
2. Geltungsbereich, Vertragsschluss
2.1 Für alle Vertragsbeziehungen zwischen den Betreibern des Internetportals www.bensheim-online.de und ihren Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Form. Sie sind jederzeit im Internet unter www.bensheim-online.de ersichtlich.
2.2. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder Leistung des Auftragnehmers.
2.3. Mündliche Abmachungen und kostenpflichtige Onlineeintragungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
3. Datenschutz
3.1. Zur Vertragsabwicklung werden im Rahmen der Datenschutzgesetze personenbezogene Daten gespeichert, deren Weitergabe an Dritte zum Zwecke von Werbemaßnahmen usw. ausgeschlossen ist. Wir sind aber berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
3.2. Mit der Eintragung seiner Daten in www.bensheim-online.de gehen die Betreiber davon aus, dass der Kunde auch nach Ablauf eines befristeten Angebots weiterhin Interesse an den Angeboten des Internetportals hat. Um eine spätere Ansprache zu ermöglichen, stimmt der Kunde grundsätzlich der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu diesem Zweck zu.
3. Leistungsumfang
Die Leistungserstellung umfasst die Beratung, Konzeption und Erstellung für die Einkaufsführer, gewünschte Webseiten, Datenbanken, entspechende Einbindung von Suchmaschinen und PDF-Dateien-Bereitstellung
für den Druck. Das beinhaltet insbesondere Webdesign, Grafikdesign, Photobearbeitung, Layout und Web-, Server- und Datenbank-Programmierung sowie alle Arten von
aktiven, dynamischen und multimedialen Inhalten.
Die
Layoutgestaltung und Druck von Broschüren und Flyern bzw. Einkaufsführern und Branchenbüchern wird an eine geeignete Grafikagentur weiter vergeben.
4. Widerrufs- oder Rücktrittsrecht
Den Geschäftsleuten, die selbständig eine Online-Eintragung vornehmen, wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Einkaufsführer und Datenbankeinträge zeitgerecht zur Verfügung stellen. Werden diese nicht in digitaler Form geliefert, werden die Bearbeitungszeiten dafür extra berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Leistungen unverzüglich zu prüfen. So weit Abnahme geschuldet ist, gilt ferner: Mit rügelosem Einsatz der Leistung gilt sie als abgenommen, sofern keine ausdrückliche Abnahmefreigabe vereinbart wurden. Das gilt nicht, sofern und solange der Einsatz vereinbarungsgemäß als Testbetrieb folgt. In diesem Fall ist der Auftraggeber nach Mitteilung der Beendigung der Testphase durch den Auftragnehmer zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet.
6 . Vertragslaufzeit
6.1 Der Vertrag über den neu angebotenen Volleintrag Kombi Online-Ausgabe und Broschüre der Einkaufsführer läuft 1 Jahr nach Rechnungsstellung. Danach kann der Online-Eintrag für ein weiteres Jahr gebucht werden. Neue Druckaufträge können je nach Wunsch, Bedarf oder Aktualisierung jederzeit kostenpflichtig erfolgen, sofern eine genügend große Anzahl der Kunden für einen kostendeckenden Druck vorhanden ist.
6.2 Andere Verträge nach § 2 auf entsprechende Anfrage und Angebot.
6.3 Erfolgt keine Kündigung oder geht die Kündigung nicht rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist ein, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat. Kürzere als die o. g. Laufzeiten sind im Einzelfall gesondert zu vereinbaren
7. Zahlungsbedingungen und Preise
7.1 Die Einträge für die Einkaufsführer gelten nur für Firmen und Gewerbetreibende aus Bensheim und seinen Stadtteilen und verstehen sich netto plus der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die jeweils dem Kunden im Angebot unterbreiteten Preise. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt für die Online-Ausgabe nach vollständig erbrachter Leistung, zahlbar nach zwei Wochen ohne Skontoabzug. Für die Druckausgabe, die an eine Grafikagentur weiter vergeben wird, muss die Zahlung vor dem Druckauftrag auf dem Konto der Leistungsanbieter eingegangen sein.
7.3 Alle Angebote des Leistungsanbieters verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde wird von uns rechtzeitig über eine Preisanpassung informiert.
8. Zahlungsverzug
8.1 Der Kunde sichert die pünktliche Zahlung der Rechnungsentgelte zu. Bei Verzug ist der Leistungsanbieter berechtigt, die Onlineeinträge zu sperren. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach einmaliger Aufforderung nicht nach, so ist der Leistungsanbieter berechtigt, die Vereinbarungen fristlos zu kündigen. Der Leistungsanbieter behält sich eine Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs vor.
8.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
9. Gewährleistung /Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
9.2 Im übrigen gelten für die Haftung
des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit folgende Regelungen:
Schadensersatzansprüche
wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand,
so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung
des weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche
wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des
Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
9.3 Der Leistungsanbieter haftet nicht für Leistungsverzögerungen und -unmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ihm die Leistungen erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen jedweder Herkunft, der Untergang der vom Leistungsanbieter in Anspruch genommenen Dienstleistungsunternehmen, Störungen im Bereich der deutschen Post AG bzw. Telekom etc. Dies gilt auch, wenn sie bei den von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen auftreten.
9.4 Mangelhafte Leistungen der Internetpräsenz werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Wochen, die mit der Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden kostenfrei ausgebessert. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen.
9.5 Der Leistungsanbieter übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.
9.6 Treten im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen Störungen auf, so verpflichtet sich der Kunde, diese von ihm erkannten Störungen dem Leistungsanbieter unverzüglich mitzuteilen. Eine permanente Kontrolle der einzelnen Leistungen ist dem Leistungsanbieter nicht möglich. Eine Haftung diesbezüglich kann vom Leistungsanbieter nicht übernommen werden, somit können auch Schadenersatzansprüche für nicht oder zu spät erkannte bzw. angezeigte Störungen nicht geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Leistungsanbieter nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten (deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist) oder bei Verzug und Unmöglichkeit.
9.7 Der Leistungsanbieter haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrages nicht gerechnet werden musste.
9.8 Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
10. Urheberrecht
10.1 Der Leistungsanbieter besitzt alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Web- und daraus erstellten Printseiten. Eine Weiterveräußerung, auch in veränderter Form, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Leistungsanbieters.
10.2 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, ins besondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10.3 Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, mit Zustimmung des Auftraggebers zu Präsentationszwecken zu verwenden und entsprechende Links zu setzen. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise im Impressum auf seine Firma hinweisen.
11. Nutzungsrechte
Branchen- und Einkaufsführer können aus der gemeinsamen Datenbank des Online-Portales individuell ausgedruckt werden. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von www.bensheim-online.de
12. Fremdleistungen
Die Leistungsanbieter sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen an eine Grafikagentur und andere Firma weiter zu geben.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bensheim..
14. Schlussbestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Bensheim, d. 28.11.07